Aufgaben des Komitees
Das Brailleschriftkomitee der Deutschsprachigen Länder (BSKDL) ist das Regulierungsgremium für die Blindenschrift in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland. Es ist zuständig für Fragen der Braillenotation in allen deutschsprachigen Texten. Es ist Ansprechpartner für Fragen der Brailleschriftwiedergabe auf Papier und elektronischen Anzeigegeräten.
Das Brailleschriftkomitee hat die Aufgabe,
- die Verbreitung und die Nutzbarkeit der Brailleschrift zu fördern,
- Regeln für die deutsche Brailleschrift festzulegen,
- dafür zu sorgen, dass die vereinbarten Regeln bei der Übertragung von Schwarzschrift in Brailleschrift im gesamten deutschsprachigen Raum einheitlich zur Anwendung gelangen,
- Hilfestellungen bei der Anwendung der Regeln zu geben,
- die Entwicklung der deutschen Schriftsprache permanent zu beobachten und gegebenenfalls Anpassungen bzw. Änderungen am deutschen Blindenschriftsystem vorzunehmen,
- natürliche und juristische Personen in Fragen der Darstellung von Blindenschrift im öffentlichen Raum (in Gebäuden, an Aufzügen, Treppenhandläufen, Automaten etc.) zu beraten,
- die Arbeit in nationalen und internationalen Normierungsgremien für elektronisch basierte Braille-Ein-/Ausgabe-Systeme sowie zur Normierung von Brailleschrift auf Verpackungen konstruktiv zu begleiten.